Sachverständiger Haselbach

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Fabian Brückl Haselbach

Fabian Brückl

Bausachverständiger und Baugutachter

Bahnhofstraße 2c
94354 Haselbach
Tel: 09961 499 94 70
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Bauschadenbewertung
  • Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke -CIS HypZert (F) -
  • Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (TÜV)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Haselbach steht Ihnen Herr Fabian Brückl als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Fabian Brückl kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Haselbach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Haselbach kommen bzw. sich nicht in Haselbach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Haselbach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Haselbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen mit etwa 1.900 Einwohnern. Sie liegt etwa 11 Kilometer nördlich der Donau am südlichen Rand des Bayerischen Waldes. Die Gemeinde besteht aus dem Hauptort Haselbach und 49 weiteren Gemeindeteilen. 

Infrastruktur und Freizeit

Haselbach bietet eine solide Infrastruktur mit Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Gemeinde ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels, was den Zugang zu weiteren Verwaltungsdienstleistungen erleichtert. 

Für Freizeitaktivitäten stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, darunter Wander- und Radwege im Bayerischen Wald. Ein kulturelles Highlight ist die Friedhofskapelle mit bedeutenden Totentanzbildern, die als Wahrzeichen der Gemeinde gilt.

Immobilienmarkt in Haselbach

Der Immobilienmarkt in Haselbach zeigt eine steigende Nachfrage, insbesondere nach gut geschnittenen und modernisierten Wohnungen in attraktiver Lage mit guter Infrastruktur. Drei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen mit Balkon oder Terrasse sind besonders begehrt, da sie sowohl für junge Familien als auch für Berufspendler attraktive Wohnoptionen bieten. 

Ihre Bausachverständigen in Haselbach

Wir bieten Ihnen professionelle Beratung und Unterstützung bei der Immobilienbewertung, Baubegleitung und Schadensanalyse.

Warum Bauexperts Haselbach?

  • Umfassende Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes
  • Präzise und unabhängige Gutachten
  • Individuelle Betreuung bei Immobilienkäufen, Neubauten und Sanierungen

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